Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass: Neue Regelung ab Mai 2025

10.04.2025
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Am 11. Dezember 2020 erfolgte im Bundesgesetzblatt die Veröffentlichung des vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen.

Entsprechend diesem Gesetz gelten für die Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025 in Deutschland neue Vorgaben. Die Erfassung von biometrischen Fotos darf ab diesem Zeitpunkt nur noch digital erfolgen und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies betreffen alle Anträge für Personalausweise und Reisepässe.

Digitale Passfotos müssen gemäß der neuen Passbild-Regelung von zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleistern stammen. Alternativ kann die Aufnahme direkt in der jeweiligen Behörde erfolgen. Ziel dieser Umstellung ist es, Manipulationen an Bildern zu verhindern und den Prozess zu standardisieren.

Von der Bundesdruckerei werden den Einwohnermeldeämtern Fototerminals zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort zur Verfügung gestellt. Die Bürger erfassen ihr Lichtbild am Gerät selbst. Anschließend prüfen die Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch die Identität, rufen das Foto ab und übernehmen es in den entsprechenden Antrag. 

Für die Anfertigung eines Passfotos direkt im Einwohnermeldeamt ist eine zusätzlichen Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu zahlen. Dieses Foto kann für die Ausstellung mehrerer Dokumente genutzt werden.

Neben der Aufnahme vor Ort gibt es eine weitere Möglichkeit: Zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte können digitale Passfotos über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Eine Übersicht über zertifizierte Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie auf dieser Internetseite: Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com.  

Kunden im Fotostudio erhalten künftig einen QR-Code, mit dem die Behörden das biometrische Passbild aus der autorisierten Sicherheitscloud herunterladen und sofort für die Erstellung des Dokumentes verwenden können. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Wichtig zu beachten ist, dass ab Mai 2025 keine mitgebrachten Lichtbilder mehr akzeptiert werden. Weder Papierfotos noch selbst erstellte digitale Dateien auf Speichermedien jeglicher Art können für die Dokumentenbeantragung genutzt werden.

Auf der Internetseite (Personalausweisportal) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erhalten Sie weiterführende Informationen.

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