Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Vielen hat in ihrer Sitzung am 26.08.2019 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brustorf, bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Die komplette Bekanntmachungen im PDF.