Das Bodenordnungsverfahren Blankensee, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gem.
§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
(LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist erfolgt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu
berücksichtigen sind.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt.
Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.
Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Gemeinde
Blankensee übernommen.
Die Gemeinde Blankensee hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung
Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte,
Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift
eingelegt werden.
Neubrandenburg, den 12.10.2021
Schwenn
Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde -