Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinden stellen bis zum 01. Mai 2023 eine Vorschlagsliste auf mit doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer amtsangehörigen Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 28. Februar 2023 beim
Amt Neustrelitz-Land,
Frau Wendt,
Marienstraße 05,
17235 Neustrelitz,
e-mail:nwendt@amtneustrelitz-land.de,
Tel.:03981-457546
Hier finden Sie die entsprechenden Bewerbungsformulare
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
Informationen zur Bewerbung als Jugendschöffin bzw. als Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024-2028
Gegenwärtig werden auch interessierte und engagierte Personen gesucht, die in die Vorschlagslisten zur Wahl als Jugendschöffin bzw. als Jugendschöffen aufgenommen werden können.
Personen, die das 25. Lebensjahr am 1. Januar 2024 vollendet haben, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind und bei denen kein Ausschließungsgrund im Sinne der §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vorliegt, können sich als Jugendschöffin/Jugendschöffe bewerben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Die Amtsperiode der jetzt vorzuschlagenden und zu wählenden Jugendschöffen beginnt am 01. Januar 2024 und endet am
31. Dezember 2028. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren.
Erstellt werden die Vorschlagslisten durch die Jugendhilfeausschüsse; interessierte Personen könne sich entweder direkt bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses oder im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, An der Hochstraße 1 in 17036 Neubrandenburg, bei Frau Oppelt Telefon 0395 57087 5353 oder
per E-Mail unter katharina.oppelt@lk-seenplatte.de melden.
Hier erhalten Sie die Bewerbungsformulare.