Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Es ist jährlich ein Spendenbericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Das gleiche gilt in Anwendung des § 144 Abs. 1 Satz 2 für das Amt.
Folgende Spenden sind im Jahr 2024 in den Gemeinden des Amtes eingegangen:
1. Geldspenden für die
- Amt Neustrelitz-Land in Höhe von 2.300,00 EUR,
- Gemeinde Blankensee in Höhe von 125,00 EUR,
- Gemeinde Grünow in Höhe von 1.980,25 EUR,
- Gemeinde Hohenzieritz in Höhe von 300,00 EUR,
- Gemeinde Klein Vielen in Höhe von 6.275,00 EUR,
- Gemeinde Kratzeburg in Höhe von 16.657,28 EUR,
- Gemeinde Wokuhl-Dabelow in Höhe von 99,00 EUR.
2. Sachspenden für die
- Amt Neustrelitz-Land in Höhe von 301,95 EUR,
- Gemeinde Klein Vielen in Höhe von 449,99 EUR,
- Gemeinde Userin in Höhe von 222,53 EUR,
- Gemeinde Wokuhl-Dabelow in Höhe von 800,00 EUR.
3. Geldspenden an Dritte
- entfällt
Der Spendenbericht für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 31.03.2024 bis zum 07.04.2025 während der Sprechzeiten (Dienstag und Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.
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Leiterin FB Finanzen