Für alle amtsangehörigen Gemeinden werden in der 02. Kalenderwoche 2022 neue Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer versendet.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bescheid um einen „Dauerbescheid“ bzw. „Mehrjahresbescheid“ handelt, d.h. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.
Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid. Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Beträge pünktlich zu den Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Amtskasse Neustrelitz-Land zu überweisen. Sollten Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen wollen, finden Sie diesen Vordruck hier.
Die amtliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2022 ist auf der Internetseite des Amtes Neustrelitz-Land (Bekanntmachungen/ jeweilige Gemeinde) erfolgt und einsehbar.
Ebenfalls auf der Internetseite des Amtes Neustrelitz-Land sind die Änderungen der Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer und zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“ bzw. einsehbar.
Neustrelitz, den 07.01.2022
Lange-Marquart
Leiterin Finanzen
Amt Neustrelitz-Land