Bekanntmachung zur Auslage der Antragsunterlagen gem. § 9 Abs. 3 StrWG - MV
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg hat auf der Grundlage des § 9 StrWG - MV in der Sitzung am 15.12.2022 für den im ausliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Teileinziehung des öffentlichen Weges (Dorfstr.) in Kratzeburg – Gem. Kratzeburg, Fl. 1, Flst. 65/3 beschlossen.
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis 07.02.2023 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einwendungen gegen die Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erheben. Nicht fristgerecht abgegebene Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
Dr. Wagner
Bürgermeister