Aus organisatorischen Gründen erfolgte eine verspätete Übernahme der Pachtzinsen in das Haushaltsjahr 2025. Dieses hat zur Folge, dass es 2025 zu einer Verschiebung der ersten Fälligkeit (15.02) auf den 15.05. gekommen ist.
Somit gibt es im Jahr 2025 nur drei Fälligkeitstermine (15.05., 15.08., 15.11.) für die Zahlung der Pachtzinsen. Dementsprechend teilen sich die zu zahlenden Raten auf.
Beispiel Pacht für eine Garage – Pachtpreis 120,00 Euro jährlich:
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15.02. |
15.05. |
15.08. |
15.11. |
2024 |
30,00 € |
30,00 € |
30,00 € |
30,00 € |
2025 |
- |
40,00 € |
40,00 € |
40,00 € |
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.