Mitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über Vermessungsarbeiten in der Gemarkung Userin

25.06.2024

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK), hat über das Kataster- und Vermessungsamt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

Herrn Dipl.-Ing. (FH) André Borutta, Demminer Straße 65, 17034 Neubrandenburg

einen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen.

Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.

Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.

Es wird gebeten, dem ÖbVI und seinen Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.

Die örtlichen Arbeiten werden vom 24. Juni bis 06. Dezember 2024 in folgenden Gemarkungen durchgeführt:

Userin - Flur 4, 5, 6, 7, 10, 11

 

Antje Klein
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Kataster- und Vermessungsamt
Sachgebiet Katastererneuerung

 

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr