Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und den Strafkammern des Landgerichts Neubrandenburg
Die Gemeindevertretungen haben in ihren Sitzungen die Beschlüsse über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Waren (Müritz) und das Landgericht Neubrandenburg gefasst. Darüber hinaus wurde von Seiten des Fachbereichs Bau/Ordnung in einer Gemeinde weitere Bewerber von Amts wegen auf die Vorschlagsliste gesetzt.
Die Listen liegen gemäß §36 Abs.3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 28.04.2023 bis 05.05.2023 zu jedermanns Einsicht zu den folgenden Zeiten:
Montag: 09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
Dienstag: 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
Freitag: 09.00–12.00 Uhr
am folgenden Ort aus:
Amt Neustrelitz-Land, Fachbereich Bau/Ordnung, Zimmer 35, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß §37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der zuvor genannten Behörde Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass Personen in die Listen aufgenommen wurden, die nach §§32 bis 35 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.