4. Änderungssatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

11.07.2023

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow in ihrer Sitzung am 15.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow über die Erhebung von Gebühren zu Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel vom 15.12.2006, zuletzt geändert am 26.08.2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:
(a) Absatz 3 erhält die folgende Fassung:

(3) Die Gebühr wird nach den umzulegenden Beiträgen des Wasser- und
Bodenverbandes auf Grundlage des Beitragsbuches der Gemeinde Wokuhl-Dabelow
festgesetzt. Der Beitrag bemisst sich nach dem Durchschnitt der tatsächlichen Kosten
der vorangegangenen Haushaltsjahre auf der Grundlage des gültigen Beitragsbuches
des Wasser und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“. Die Gebührenhöhe
berechnet sich nach Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke
abhängen, wie folgt:

Fläche insgesamt bis 5.000 m2 = 0,5 Gebühreneinheiten
                             ab 5.000 m2 = Fläche des Grundstücks in ha multipliziert mit
                                                     dem Wert für eine Gebühreneinheit

(b) Absatz 4 erhält folgende Fassung:

(4) Der Gebührensatz je Gebühreneinheit beträgt 7,21 €.

Artikel 2
Die 4. Änderungssatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow über die Erhebung von Gebühren zu Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel" tritt rückwirkend vom 01.01.2023 in Kraft.

Wokuhl-Dabelow, den 15.06.2023                                           

Eichmann
Bürgermeisterin

HINWEIS:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Wokuhl-Dabelow, den 11.07.2023                                           

Eichmann
Bürgermeisterin

HINWEIS:

Gegen die am 30.06.2023 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt angezeigte 4. Änderungssatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht.

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