Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:
Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:
1. Für ortsfeste und bewegliche Sirenen werden für das Land Mecklenburg-Vorpommern landeseinheitliche Sirenensignale mit folgender Bedeutung festgelegt:
a) Sirenenprobe (Dauerton für circa 15 Sekunden)
Für Zwecke des Brand- bzw. Katastrophenschutzes genutzte Sirenen können samstags um 12:00 Uhr technisch erprobt werden, sofern dieser Tag nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Für die Bevölkerung und Einsatzkräfte erwachsen hieraus keine Handlungsanweisungen.
b) Alarmierung - sogenannter Feueralarm (zweimal unterbrochener Dauerton von circa einer Minute)
Das Signal wird zur Alarmierung von Einsatzkräften genutzt. (Die Bevölkerung muss gegebenenfalls im Einsatzumfeld mit Rauchgasen rechnen und sollte Türen und Fenster schließen.)
c) Warnung der Bevölkerung (auf- und abschwellender Sirenenton für circa eine Minute)
Das Signal dient der Warnung der Bevölkerung und gibt folgende Verhaltensregeln auf:
- Feste Gebäude aufsuchen. Radio und Fernsehen einschalten und auf Durchsagen achten!
Bitte stellen Sie einen der Regionalsender, zum Beispiel den Norddeutschen Rundfunk (NDR) ein.
Nutzen Sie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA).
Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- In geschlossenen Räumen bleiben!
Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen – sie werden dort betreut.
Nehmen Sie schutzlose Passanten auf, verständigen Sie erforderlichenfalls Nachbarn und ausländische Menschen und helfen Sie hilfsbedürftigen Personen. - Fenster und Türen schließen!
Klimaanlage oder Belüftung ausschalten!
- Nicht telefonieren!
Nutzen Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, etc.) Fest- oder Mobiltelefone! Verwenden Sie dann nur die Notrufnummern 112 bzw. 110. Blockieren Sie nicht unnötig die Telefonverbindungen.
d) Entwarnung (Dauerton für circa eine Minute).
Das Signal dient der Entwarnung der Bevölkerung nach einer vorherigen Warnung.
2. Anlässlich des Bundesweiten Warntages erfolgt eine Auslösung der Signale „Warnung der Bevölkerung“ (siehe Nr. 1c) und anschließend „Entwarnung“ (siehe Nr. 1d). Die für die Durchführung jeweils herausgegebenen Hinweise sind zu beachten.
3. Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegten landeseinheitlichen Sirenensignale gelten vorbehaltlich einer bundeseinheitlichen Regelung.
4. Diese Weisung hat vorläufigen Charakter und wird aufgehoben, sobald eine vergleichbare Regelung durch Verwaltungsvorschrift erfolgt und im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern bekannt genmacht worden ist.