Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2018 „Wasserwanderrastplatz Wesenberg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 01. Juli 2020 bis zum 05. August 2020 im Amt Neustrelitz-Land aus. Folgende Unterlagen sind verfügbar:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenzieritz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen.
Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat in ihrer Sitzung am 20.10.2020 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Peckateler Weg“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 06.11.2020 bis 07.12.2020
im Amt Neustrelitz-Land aus. Folgende Unterlagen sind verfügbar:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenzieritz hat in ihrer Sitzung am 09.02.2021 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern die Innenbereichssatzung „Peckateler Weg“, bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Die Satzung tritt am 13.03.2021 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Bauamt, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Folgende Unterlagen sind verfügbar:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Userin hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 30.10.2019 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Koch’scher Hof" der Gemeinde Userin zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach §4 BauNVO beschlossen.
Die Gemeindevertretung Userin hat in ihrer Sitzung am 20.12.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Koch’scher Hof“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Userin am 30.09.2020 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „ Koch’scher Hof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 23.03.2021, Az: 1/2021-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage wurde am 06.04.2021 erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung am 24. April 2021 als Satzung in Kraft.
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 19.10.2020 den Entwurf des B-Planes „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kratzeburg, Flur 5 die Flurstücke 64, 65 und 66 mit einer Fläche von ca. 0,57 ha und wird wie folgt begrenzt:
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung liegen in der Zeit
vom 21.12.2020 bis 19.01.2021
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kratzeburg, Flur 5, die Flurstücke 64, 65 und 66. Die Fläche von ca. 057 ha wird wie folgt begrenzt:
im Norden: Wege
im Süden: Wege
im Osten: Kreisstraße
im Westen: Wege
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 13.12.2021 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.09.2022, Az: 2587/2022-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden am 28.06.2023 erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Blankensee geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Gemeindevertretung Userin hat in ihrer Sitzung am 27.01.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Useriner Mühle Ost“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Useriner Mühle Ost“ der Gemeinde Userin umfasst einen Teil des Flurstückes 8, der Flur 7, in der Gemarkung Userin. Die Größe umfasst ca. 12.000 m².
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Einzelnen begrenzt:
- im Norden durch das restliche Teilstück des Flurstückes 8, Flur 7, in der Gemarkung Userin
- im Süden durch einen angrenzenden Wasserlauf und dem Flurstück 94, mit vorhandener Wohnbebauung
- im Osten durch die Kreisstraße K21
- im Westen durch das restliche Teilstück des Flurstückes 8, Flur 7, in der Gemarkung Userin
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 09.03.2021 bis 07.04.2021 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Userin hat auf der Grundlage des BauGB in der öffentlichen Sitzung am 01.03.2023 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Useriner Mühle" der Gemeinde Userin beschlossen.
Das Verfahren zum Bebauungsplan wird damit eingestellt.
Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 30.03.2021 den Beschluss gefasst , den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Watzkendorf “ aufzustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Firma Kronos Solar Projects GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: Kronos Solar Projects GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60,8 ha und umfasst die Flurstücke 232 (tlw.), 233, 234, 239/2 (tlw.), 241/3 (tlw.) und 245/1, in der Flur 1, in der Gemarkung Watzkendorf.
Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 30.03.2021 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Watzkendorf “ aufzustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Firma Kronos Solar Projects GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: Kronos Solar Projects GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60,8 ha und umfasst die Flurstücke 232 (tlw.), 233, 234, 239/2 (tlw.),240/2, 241/3 (tlw.) und 245/1, in der Flur 1, in der Gemarkung Watzkendorf.
Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 30.08.2022 den Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Watzkendorf “ aufzustellen, ergänzt. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Firma Kronos Solar Projects GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: Kronos Solar Projects GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60,8 ha und umfasst die Flurstücke 232 (tlw.), 233, 234, 239/2 (tlw.), 240/2 (tlw.), 241/3 (tlw.) und 245/1, in der Flur 1, in der Gemarkung Watzkendorf.
Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 30.08.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Blankensee“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60,8 ha und umfasst die Flurstücke 232 (tlw.), 233, 234, 239/2 (tlw.),240/2 (tlw.), 241/3 (tlw.) und 245/1, in der Flur 1, in der Gemarkung Watzkendorf.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung liegen in der Zeit vom 01.11.2022 bis 02.12.2022 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 30.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Blankensee“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 62 ha und umfasst die Flurstücke 232 (tlw.), 233, 234, 239/4 (tlw.), 240/4 (tlw.), 241/2 (tlw.) und 241/5 (tlw.) sowie 243/3 (tlw.), 243/2 (tlw.) und 245/1 in der Flur 1, in der Gemarkung Watzkendorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Kurzbericht zur Pappelreihe am Möllenbecker Haussee, dem Artenschutzfachbeitrag, dem avifaunistischem Gutachten sowie bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger), der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen in der Zeit
vom 19.02.2024 bis 22.03.2024
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. zu dem Schutzgut Tiere und Pflanzen
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Pflanzen und Biotope liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes zur Potentiellen natürlichen Vegetation, Heutigen potenziellen natürlichen Vegetation
- Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung in Bezug auf Maßnahmen zur Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes in Bezug auf Brutvögel und Nahrungsgäste, Weichtier, Fische und Meeressäuger, Falter und Käfer, Libellen, Landsäuger, Amphibien und Reptilien / Zauneidechsen, Zug- und Rastvögel, Greif- und Großvogelarten, Fledermäuse
- Maßnahmen zur Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen
- Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
2. zu dem Schutzgut Boden und Fläche
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Fläche liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
3. zu dem Schutzgut Wasser
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Wasser liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes von Oberflächengewässer und Grundwasser
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
4. zu dem Schutzgut Klima/Luft
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Klima/Luft liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
5. zu dem Wirkungsgefüge
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Wirkungsgefüge liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
6. zu dem Schutzgut Landschaftsbild
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Landschaftsbild liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
7. zu dem Schutzgut Biologische Vielfalt
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Biologische Vielfalt liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
8. zu dem Schutzgut Mensch
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Mensch liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
- Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
9. zu dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen zu dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter liegen Informationen zu folgenden Themen vor:
- Zu bekannten Bodendenkmalen und Baudenkmalen
10. Aussagen zu den Schutzgebieten und Schutzobjekten
11. Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: bauleitplanung@kronos-solar.de. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blumenholz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 17.06.2021 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Usadel beschlossen. Planungsanlass für die Aufstellung der 1. Änderung ist die Absicht der Gemeinde, nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen und die Art der baulichen Nutzung für einen Teilbereich zu ändern. Die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch Satzung dient dazu, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben eindeutig ermitteln zu können. Der räumliche Geltungsbereich für die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung mit
Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Usadel umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus. Der Geltungsbereich der 1. Änderung beinhaltet in der Gemarkung Usadel, Flur 1, die Flurstücke 32 (teilweise) und 30 (teilweise).
Die Aufstellung der 1. Änderung über die Klarstellung mit Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Usadel geschieht auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung Blumenholz hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Usadel und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich für die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Usadel umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung beinhaltet in der Gemarkung Usadel, Flur 1, die Flurstücke 32 (teilweise) und 30 (teilweise).
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit
vom 27.09.2021 bis 27.10.2021
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 26.08.2021 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35, Abs. 6 des Ortsteils Neubrück beschlossen.
Planungsanlass für die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35, Abs. 6 des Ortsteils Neubrück, dass sich in den letzten Jahren eine rege Bautätigkeit durch Sanierungen vollzogen hat. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes trägt diesem Umstand sichtbar Rechnung. Die Gemeinde hat sich mit der Entwicklung der Ortsteile intensiv auseinandergesetzt und beschlossen, die Baulandreserven zu nutzen. Eine erfolgreiche Siedlungspolitik, insbesondere für die Eigenentwicklung der Gemeinde, soll mit der Satzung in den aufgezeigten Grenzen unterstützt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für die Ortslage Neubrück umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus. Er beinhaltet in der Gemarkung Wokuhl die Flurstücke innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches.
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung für die Ortslage Neubrück geschieht auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 den Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35, Abs. 6, des Ortsteils Neubrück und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenzieritz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 10.11.2021 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des B-Planes „Carlstraße“ beschlossen.
Planungsanlass für die Aufstellung des B-Planes „Carlstraße“ ist es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Der Planbereich umfasst gegenwärtig bereits bebaute Flächen. Ziel ist die Festsetzung von Wohnbauflächen, Straßen und Freiflächen.
Der räumliche Geltungsbereich für den P-Plan „Carlstraße“ umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha und beinhaltet in der Gemarkung Hohenzieritz, Flur 11, die Flurstücke: 19/1,19/3, 19/5, 20/1, 21/1, 22/2 (teilweise), 23/2, 24/5 und 24/8.
Die Aufstellung des B-Planes „Carlstraße“ geschieht auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat in ihrer Sitzung am 01.03.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Carlstraße“ und die Begründung zur frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Planungsanlass für die Aufstellung des B-Planes „Carlstraße“ ist es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Ziel ist die Festsetzung von Wohnbauflächen, Straßen und Freiflächen.
Der räumliche Geltungsbereich für den P-Plan „Carlstraße“ umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha und beinhaltet in der Gemarkung Hohenzieritz, Flur 11, die Flurstücke: 19/1,19/3, 19/5, 20/1, 21/1, 22/2 (teilweise), 23/2, 24/5 und 24/8.
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 04.04.2022 bis 06.05.2022 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur , während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünow hat auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 09.09.2021 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ollendorf, beschlossen.
Planungsanlass ist, dass die Gemeinde Grünow bisher für den Ortsteil Ollendorf keine rechtskräftige Innenbereichssatzung aufgestellt hat, die den Innenbereich klarstellende vom Außenbereich abgrenzt. Mit der Aufstellung einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den gesamten Ortsteil Ollendorf, möchte die Gemeinde Baugrundstücke im Sinne der Nachverdichtung sichern, unerwünschten Entwicklungen zum Schutz innerörtlichen Freiflächen entgegenwirken und mit örtlichen Bauvorschriften die ortstypische Bebauung im Sinne des Einfügungsgebotes sicherstellen.
Der räumliche Geltungsbereich der Geltungsbereich für die Änderung „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ollendorf“ umfasst eine Fläche von ca. 24 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ollendorf geschieht auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbu-ches (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
Die von der Gemeindevertretung Grünow in der Sitzung am 06.07.2023 beschlossene Klarstellungssatzung
der Gemeinde Grünow für den Ort Ollendorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird hiermit bekannt gegeben.
Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über
www.amtneustrelitz-land.de und im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1
BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
Blankensee geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenbeck hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 10.03.2022 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Möllenbeck „Solarpark Warbende" nach § 12, Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Antrag vom 02.03.2022 hat KSD 19 UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Vorhabenträger)
bei der Gemeinde Möllenbeck gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der Planungsraum befindet sich nordwestlich der Ortslage Warbende. Es handelt sich hierbei um intensiv genutztes Ackerland.
Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage 1 dargestellten Planungsraum mit einer Gesamtgröße von ca. 63,4 ha die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des C02-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.
Die Gemeinde Möllenbeck stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB.
Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Dritten oder der firmeninternen Bauleitplanabteilung beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert,
sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan ist nicht vorhanden.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Solarpark Warbende"
Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Warbende“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 63,4 ha und umfasst im Planteil 1 die Flurstücken 36, 37 (tlw.), 39 (tlw.) und 45/2 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Warbende sowie im Planteil 2 die Flurstücken 13, 14 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Warbende.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung liegen in der Zeit vom 10.03.2023 bis 14.04.2023 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blumenholz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 21.04.2022 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich den Bebauungsplan der Gemeinde Blumenholz „ Blumenhagen -Mitte " nach § 12, Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan entspricht den Festlegungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Blumenholz.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Bekanntmachung öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Blumenhagen Mitte"
Die Gemeindevertretung Blumenholz hat am 21.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes durch Beschluss eingeleitet. In ihrer Sitzung am 27.04.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur Abdeckung des eines mittelfristigen Bedarfs an Wohngrundstücken ist die Erschließung von 4 Wohngrundstücken vorgesehen. Mit der geplanten Bebauung wird eine Grundfläche von ca. 0,5 ha überplant.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amtes Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung liegen in der Zeit
vom 30.05.2023 bis 30.06.2023
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00- 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blumenholz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 03.03.2022 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Therapiehof Usadel“ beschlossen.
Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Therapiehof Usadel“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin zu unterstützen, die Fläche am westlichen Rand des Ortes für eine therapeutische Nutzung mit Pferden einschließlich einer Bebauung in einem geringen Umfang zu entwickeln.
Der räumliche Geltungsbereich für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Therapiehof Usadel“ umfasst eine Fläche von ca. 6 ha (5.685,73 m²) und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Der Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Usadel, Flur 1, die Flurstücke 32 (teil-weise) und 30 (teilweise). Diese befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Therapiehof Usadel“ geschieht auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1.Änderung der Abrundungssatzung Quadenschönfeld
Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 02.03.2023 den Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung Quadenschönfeld zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung für den Ort Quadenschönfeld ist in der wirksamen Satzung festgelegt und bleibt unverändert. Es werden die Festsetzungen der Satzung und die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet.
Die 1. Änderung der Satzung liegen in der Zeit vom 04.04.2023 bis 05.05.2023 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5,
17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf (Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach dem beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB)
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 31.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes durch Beschluss eingeleitet und gleichzeitig bestimmt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach §13b i.V.m.§13a BauGB erfolgen soll. In ihrer Sitzung am 20.03.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur Abdeckung des eines mittelfristigen Bedarfs an Wohngrundstücken ist die Erschließung von ca. 6 Wohngrundstücken vorgesehen. Mit der geplanten Bebauung wird eine Grundfläche von ca. 0,8 ha überplant.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B, die Begründung, die FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, die FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und der Umweltbericht sowie Anlage 1 (umweltrelevante Informationen) liegen in der Zeit vom 15.02.2024 bis 15.03.2024 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht bestätigt. Eine erneute Auslegung ist in der Zeit vom 15.02. bis zum 15.03.2024 erfolgt. Am 12.07.2024 wurde die Satzung unter einer Maßgabe, Auflagen und einem Hinweis genehmigt. Im Bekanntmachungstext wurden keine Informationen dahingehend gegeben, welche inhaltlichen Informationen umweltrechtlicher Belange hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB erarbeitet wurden. Zur Heilung des Verfahrensfehlers, ist daher die öffentliche Auslegung vollumfänglich zu wiederholen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
Bestandsaufnahme
Der Vorhabenstandort befindet sich in Dalmsdorf in der Gemeinde Kratzeburg, die im Nationalpark Müritz liegt. Das Plangebiet stellt sich als Grünfläche am nordwestlichen Ortsrand von Dalmsdorf dar. Es wird geprägt von Acker und Gehölzjungwuchs und ist umgeben von weiterem Acker, einem gesetzlich geschützten Gehölzbiotop, einem Parkplatz sowie einem Gewerbebetrieb (Glasmanufaktur mit Café und Ferienwohnungen), dem Friedhof und Wohnbebauung. Ein Teil des Gebietes wird sporadisch als Pferdeweide genutzt. Die Erschließung des Gebietes wird durch eine noch auszubauende Straße (derzeit unbefestigt) realisiert.
Umgeben wird die Ortslage Dalmsdorf vom Müritz-Nationalpark mit hoher Naherholungs- und touristischer Funktion.
Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Erholungsfunktion:
Temporäre, schädliche und störende Wirkungen des Vorhabens sind lediglich während der Bauphase zu erwarten.
Durch Schall und Schattenwurf der geplanten Bebauung werden durch die Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebietes keine erheblichen Wirkungen auf den Bestand oder zukünftige Nutzer prognostiziert. Erhebliche Wirkungen durch den Bestand sind auf die geplante Wohnnutzung ebenfalls nicht zu erwarten.
Die zur Naherholung nutzbare Fläche wird bei Realisierung der Planung nicht verkleinert, negative Wirkungen auf die Funktionen des Müritz-Nationalparks werden ausgeschlossen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt
Das neue Wohngebiet erfordert eine zusätzliche Versiegelung, wobei Biotoptypen allgemeiner Bedeutung zerstört werden. Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen. Die Kompensation erfolgt über die Pflanzung von Bäumen sowie über die Nutzung eines Ökokontos.
Bei dem Eingriff können außerdem streng geschützte Arten von Tötung, Störung und Lebensraumverlust betroffen sein. Für Brutvögel und Reptilien wurden daher wirksame Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Des Weiteren wir auf die Nutzung insekten- und fledermausfreundlicher Außen-Beleuchtung hingewiesen.
Natura 2000-Gebiete
Auswirkungen auf internationale Schutzgebiete (GGB DE 2543-301 "Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes" – Abstand ca. 125 m, VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" – Abstand ca. 130 m) wurden geprüft, erhebliche negative Auswirkungen auf die Ziele und Zwecke der Natura 2000-Gebiete konnten ausgeschlossen werden.
Müritz-Nationalpark
Landschaftsschutzgebiet Havelquellseen Kratzeburg
Der Bebauungsplan „Erweiterung B-Plan Nr. 01/2014 Dalmsdorf West“ der Gemeinde Kratzeburg ist aufgrund seiner Lage außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des Nationalparks sowie seiner Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet nicht geeignet, den Zielen und Zwecken der Schutzgebiete zuwiderzulaufen.
Schutzgut Fläche und Boden
Durch die Planung muss zusätzliche Fläche versiegelt werden, versiegelter Boden verliert je nach Versiegelungsgrad vollständig seine biologische Funktionsfähigkeit. Es handelt sich nicht um wertvollen, seltenen Boden oder große unzerschnittene und schutzwürdige Flächen. Die Versiegelung insgesamt wird auf das notwendigste Maß reduziert, wasserdurchlässige Teilversiegelung, wo möglich, festgesetzt. Der Eingriff in die Schutzgüter Fläche und Boden wird kompensiert.
Schutzgut Wasser
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Oberflächengewässer. Das Grundwasser befindet sich in einem Abstand zur Oberfläche unter 2 bis 5 m. Trinkwasserschutzzonen sind nicht betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser wird auf den Grundstücken zur Versickerung gebracht.
Schutzgut Klima und Luft
Das Vorhaben ist durch seine Merkmale nicht geeignet, das Mikroklima zu beeinflussen. Zur Kompensation/Vermeidung der global relevanten Treibhausgasemissionen, die durch Energieversorgung/Heizen/Individualverkehr u.ä. durch die neue Bebauung entstehen werden, sind reduzierende bzw. ausgleichende Festsetzungen getroffen worden.
Schutzgut Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter
Das Landschaftsbild im Raum des Vorhabens ist durch anthropogene Nutzung, Siedlungen und Landwirtschaft geprägt. Bedeutende Kultur- und Sachgüter sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
Das Vorhaben ist durch seine Ausprägung nicht geeignet, erhebliche negative Auswirkungen auf Landschaft und weitere Kultur- oder Sachgüter hervorzurufen. Darüber hinaus ist eine Eingrünung des Wohngebiets festgesetzt, wodurch eine Einbindung in die Landschaft und der Schutz des Ortsbildes gewährleistet wird.
2. Fachgutachten, die dem Umweltbericht zugrunde liegen
Artenschutzfachlicher Beitrag (AFB)
Die Auswirkungen des Vorhabens bei Realisierung auf die streng geschützten, relevanten Arten wurden im AFB untersucht. Negative Auswirkungen konnten für die Gruppen Brutvögel, und Reptilien (Zauneidechse) im Rahmen einer Potenzial-Analyse nicht ausgeschlossen werden. Daher wurden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Dazu gehören Bauzeitenregelungen, Schutzzäune und Ersatzquartiere sowie eine ökologische Baubegleitung.
Natura 2000-Gebiet Verträglichkeitsvorprüfungen
GGB DE 2543-301 "Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes"
Vogelschutzgebiet 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte"
Das europäische Vogelschutzgebiet "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" und das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung „Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes“ liegen etwa deckungsgleich in einem Abstand zwischen 125 bzw. 130 m zum Vorhabengebiet und unterlagen somit der Pflicht zur Prüfung auf Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Plänen.
Eine direkte anlagenbedingte Inanspruchnahme von Flächen der Natura 2000-Gebiete ist nicht gegeben.
Erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Arten mit besonderen Schutz- und Maßnahmenerfordernissen sowie auf die Erhaltungsziele der europäischen Schutzgebiete konnten nicht herausgestellt werden. Somit sind Auswirkungen, die sich erheblich auswirken können, ausgeschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B, die Begründung, die FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, die FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 23.09.2024 bis 22.10.2024 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Dalmsdorf zustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die PPA Projektplanungsagentur GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: PPA Projektplanungsagentur GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 38 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich
der Ortslage Dalmsdorf.
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dalmsdorf II“ aufzustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 17 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich der Ortslage Dalmsdorf.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat in der Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Brückentin" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von etwa 51,7 ha. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141 (tlw.), 144 (tlw.), 145 (tlw.), 146 (tlw.), 147 (tlw.), 149 (tlw.), 150 (tlw.), 155 (tlw.), 156 (tlw.), 157 (tlw.), 158 (tlw.), 160 (tlw.), 161, 162 (tlw.), 163 (tlw.), 168 (tlw.), 171, 172 (tlw.), 173 (tlw.), 174 (tlw.), 175 (tlw.), 176 (tlw.), 177 (tlw.), 178 (tlw.), 179 (tlw.), 180 (tlw.), 181 (tlw.), 182 (tlw.), 159, 109/3, 183, 196, 109/2, 170 (tlw.), 169 (tlw.), 167 (tlw.), 166 (tlw.), 165 (tlw.) und 164 (tlw.). der Flur 2 innerhalb der Gemarkung Dabelow.
Der Vorentwurf wurde am 09.06.2023 durch die Gemeindevertretung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Wokuhl-Dabelow „Solarpark Brückentin" mit Stand Juli 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 auf der Homepage des Amtes Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice", „Bebauungspläne" veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz (Dachgeschoss Flur Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
Öffnungszeiten:
Montag: 09.00- 12.00
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00- 12.00
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen
sollen elektronisch an shahn@amtneustrelitz-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat in der Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wokuhl" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von etwa 20 ha. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 20/10 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Wokuhl.
Der Vorentwurf wurde am 09.06.2023 durch die Gemeindevertretung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Wokuhl-Dabelow „Solarpark Wokuhl" mit Stand Juli 2023 nebst Begründung in der
Veröffentlichungsfrist vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 auf der Homepage des Amtes Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice", „Bebauungspläne" veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz (Dachgeschoss Flur Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
Öffnungszeiten:
Montag: 09.00- 12.00
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00- 12.00
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen
sollen elektronisch an shahn@amtneustrelitz-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankensee hat in der Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Photovoltaikanlage an der Bahn" aufzustellen.
Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Firma EK Bauconcept GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Träger des Planverfahrens: EK Bauconcept GmbH
Das Plangebiet umfaßt die Flurstücke 6/2, 7 und Teilflächen des Flurstückes 15/1 in der Flur 28 sowie Flurstück 13/2 und Teilflächen der Flurstücke 12, 13/1 und 13/3 in der Flur 29 in der Gemarkung Blankensee.
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“ für die Gemeinde Wokuhl-Dabelow
Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat mit dem Beschluss vom 11.04.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“ beschlossen und das entsprechende B-Plan-Verfahren begonnen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Festsetzungen sowie der Begründung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und dem Umweltbericht lag in der Zeit vom 11.11.2019 bis 12.12.2019 öffentlich aus. Die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange wurden am 29.10.2019 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme der Landesforst M-V über die geplante Waldumwandlung brachte allerdings das Bauvorhaben zum Erliegen. Am 24.03.2023 erfolgte dann sowohl ein Abstimmungstermin, als auch eine Begehung der Herzinsel mit verschiedenen Trägern. Anschließend legte das Planungsbüro einen bearbeiteten Entwurf mit einer deutlichen Verkleinerung des Maßes der baulichen Nutzung vor. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweistufige Regelver-fahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 die Änderung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“ beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wurde am 15.02.2024 gefasst und der Entwurf gebilligt, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht. Dazu sollen die Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Bebauungsplanes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht liegt in der Zeit vom 04.03.2024 bis 05.04.2024 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Solarpark Hohenzieritz“, Gemeinde Hohenzieritz
Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat am 16.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes durch Beschluss eingeleitet. In ihrer Sitzung am 13.02.2024 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der Geltungsbereich wird in der Übersichtskarte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Energiepark Hohenzieritz GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH, beabsichtigt in der Gemeinde Hohenzieritz die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet unter www.amtneustrelitz-land.de unter „Bürgerservice“ und „Bebauungspläne“. Parallel dazu liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und Textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung in der Zeit vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 im Amt Neustrelitz Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Freitag: 09.00-12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: E-Mail senden
Bei Bedarf können Anregungen auch auf anderem Wege schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung der Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ der Gemeinde Carpin
Die Gemeindevertretung Carpin hat am 11.03.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ gefasst. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ und die Begründung nach § 13a BauGB wurde zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B und die Begründung liegen in der Zeit vom 15.07.2024 bis 13.08.2024 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5,
17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per Mail: E-Mail senden, oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Amt Neustrelitz Land
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz
Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12
Internet:
www.amtneustrelitz-land.de
E-Mail:
E-Mail senden
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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